Teilnahmebedingungen – Gewinnspiel zum Verkaufsoffenen Sonntag am 25. September 2022
Gewinnspielveranstalter:
Rathaus Galerie Dormagen
Kölner Straße 96-100
41539 Dormagen
Mit Ihrer Teilnahme am Gewinnspiel stimmen Sie folgenden Teilnahmebedingungen zu:
Laufzeit:
Am 25. September von 13.00 – 18.00 Uhr
Gewinne:
Zu gewinnen gibt es einen E-Scooter und Gutscheine im Gesamtwert von 150€.
Teilnahme:
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt über das Ausfüllen des Gewinnspiel Flyers, der am 25. September von 13.00 – 18.00 Uhr bei uns in der Rathaus Galerie in die Gewinnspielbox geworfen werden muss.
- MitarbeiterInnen der Rathaus Galerie Dormagen sowie der SawatzkiMühlenbruch GmbH (im Folgenden: Veranstalter) sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Teilnehmen darf, wer mind. 18 Jahre alt ist
- Die Teilnahme ist nur innerhalb der in der Gewinnspielbeschreibung genannten Frist möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Die Teilnahme erfolgt über das Einwerfen des Gewinnspiel Flyers am Verkaufsoffenen Sonntag.
- Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Gewinnermittlung für dieses Gewinnspiel verwendet und nach dessen Beendigung gelöscht.
- Die Gewinner werden per gewünschtem Kontaktweg benachrichtigt.
- Es gelten ebenfalls die Allgemeinen Gewinnspielbedingungen:
Weitere Bestimmungen:
- Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne hier oder im Impressum aufgeführten Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt. An der Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung teleologisch am nächsten kommen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Regelungen als lückenhaft erweisen.
Haftung:
- Schadensersatzansprüche gegenüber den Veranstaltern, die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel stehen, sind – innerhalb des gesetzlich Zulässigen – unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Veranstalter hätten vorsätzlich oder grob fahrlässig gesetzliche Pflichten verletzt.
- Ferner haften die Veranstalter nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Gewinnspiel-Internetseite bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt sowie Angriffen Dritter gegen die Gewinnspiel-Internetseite. Die Veranstalter werden jedoch alles unternehmen, um die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Gewinnspiel-Internetseite sicherzustellen. Weiterhin übernehmen die Veranstalter keine Garantie dafür, dass die Gewinnspiel-Internetseite auf dem jeweiligen Teilnehmerrechner ordnungsgemäß funktionsfähig ist.
Datenschutz:
- Die Veranstalter gewähren im Rahmen des Gewinnspiels den größtmöglichen Standard und beachten alle diesbezüglichen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
- Die Veranstalter werden keine personenbezogenen Daten an Dritte weiterleiten oder Adressdaten verkaufen.
- Die Veranstalter speichern die personenbezogenen Daten der jeweiligen TeilnehmerInnen bis zur Abholung des Gewinns.
- Mit dem Einsenden/ Hochladen von jeglichen Dateien im Rahmen des Gewinnspiels versichert der / die Teilnehmer/in , dass er/ sie über alle Rechte an den eingereichten Dateien und deren inhaltlichen Motiven verfügt, die ihn/sie dazu berechtigen, die Dateien zu veröffentlichen. Ferner versichert er/ sie, dass die hochgeladenen Dateien frei von Rechten Dritter sind und bei der Darstellung bzw. Abbildung von Personen keine Persönlichkeitsrechte, insbesondere solche im Sinne des § 22 KUG, verletzt werden. Falls in Dateien ein oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass die Datei veröffentlicht wird. Der Teilnehmer versichert, entsprechende Einverständniserklärungen notfalls auch schriftlich beizubringen. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer den Veranstalter von allen Ansprüchen frei. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer etwaig notwendigen Rechtsverteidigung.
Ausschluss:
Die Veranstalter behalten sich vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel ohne Nennung besonderer Gründe auszuschließen. Ausgeschlossen wird, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht. Die Veranstalter behalten sich vor, Teilnehmer des Gewinnspiels zu disqualifizieren, wenn gerechtfertigte Gründe, wie z.B. Manipulation, Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen etc. bestehen. Ein Anspruch auf die Teilnahme oder den Gewinn besteht nicht.
Änderungen:
Die Veranstalter behalten sich vor, den Modus des Gewinnspiels jederzeit und ohne Vorankündigung zu verändern, einzuschränken oder vollständig einzustellen. Von dieser Möglichkeit machen die Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine Änderung oder vorzeitige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, können die Veranstalter von diesem Schadenersatz verlangen. Das Gewinnspiel kann insbesondere wegen technischer Störungen oder Wartungsarbeiten zeitweise nicht verfügbar sein, ohne dass Teilnehmern hieraus Ansprüche gegen die Veranstalter erwachsen würden. Die Veranstalter behalten sich vor, die Teilnahme- und Durchführungsbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern oder zu erweitern. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Rechteeinräumung zur Veröffentlichung der Namen der Gewinner:
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer die hier aufgeführten Regelungen in vollem Umfang. Die Konditionen sind online für alle Teilnehmer kostenlos zugänglich und können auf Anfrage auch per E-Mail zugesandt werden. Eine postalische Zusendung ist nicht möglich. Der Gewinner willigt mit der Teilnahme in eine Namensnennung ein. So dürfen die Namen der Gewinner auf den Plattformen Facebook und Google+ namentlich erwähnt werden. Eine finanzielle Gegenleistung kann hierfür nicht eingefordert werden.
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne hier aufgeführte Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam bleiben, bleibt davon die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung teleologisch am nächsten kommen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Regelungen als lückenhaft erweisen.